Spielregeln

 
   
 

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Die Mitgliedschaft kostet einen Obolus von 50 ct je Kalendermonat und ist für das gesamte Kalenderjahr im Voraus zu bezahlen.. Dieser Obolus dient nur der Kostendeckung für Papier und Toner.

Die auf Konten verbuchten Werte stellen Verpflichtungen dar. Sie sind ein Versprechen auf eine Gegenleistung und können nicht in der Geldwährung umgesetzt werden.

Der Stand aller Konten ist innerhalb des Tauschrings öffentlich. Alle Verwaltungsvorgänge im Tauschring können von jedem Mitglied eingesehen werden. Mit Beitritt erklären sich die Mitglieder bereit, diese Transparenz zuzulassen.
Spielregeländerungswünsche oder Verbesserungsvorschläge sind gern gesehen und können basisdemokratisch behandelt werden.

Für die Tauschvorgänge bestehen keine schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Tauschrings einerseits und den Organisatoren des Tauschrings selbst.

Die Verantwortlichkeit für den Tausch liegt bei den TauschpartnerInnen. Dazu gehört unter anderem das Aushandeln des Tauschpreises. Für auftretende rechtliche Konsequenzen sind die TeilnehmerInnen selbst verantwortlich. Der Tauschring kann vermittelnd tätig werden.

Mitglieder können jederzeit den Tauschring verlassen, wenn sie einen negativen Kontostand ausgleichen. Dies muss wie der Eintritt schriftlich erfolgen. Ein Guthaben kann verschenkt, für 6 Monate nachträglich genutzt oder dem Tauschring gespendet werden.

Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie festgelegte Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutendem Maße nicht einhalten oder anderweitig andere Mitglieder schwerwiegend schädigen.

Bei einem Tauschvorgang übergibt der Leistungsempfänger einen ausgefüllten und von beiden Partnern unterschriebenen Buchungsauftrag an den Leistungserbringer, der ihn beim Tauschringverwalter abgibt. Die Äppel werden dann dem Konto des Leistungserbringers gutgeschrieben bzw. dem Konto des Leistungsempfängers belastet. Jedes Mitglied bekommt von der Tauschringverwaltung dafür vorgesehene Vordrucke für Buchungsaufträge. Buchungsaufträge verfallen, wenn sie später als 4 Monate nach Ausstellungsdatum eingehen. Zwischen den TauschpartnerInnen vereinbarte finanzielle Leistungen für Materialkosten o. ä. werden nicht über das Tauschkonto verbucht, sondern sind Privatsache.

Sämtliche Suche/Biete Angebote werden solange in der Marktzeitung geführt, bis ein Löschungswunsch bei der Verwaltung eingeht.

Die TeilnehmerInnen erklären sich einverstanden, dass ihr Vorname, die Teilnehmernummer und Telefonnummer den anderen TeilnehmerInnen in der Tauschringzeitung mitgeteilt werden. Mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages willigt das Mitglied in die Weitergabe dieser Daten ein. Gleichzeitig verpflichten sie sich, diese Mitgliederliste auf keinen Fall an Dritte weiterzugeben. Schadenersatz und/oder Regressansprüche gegenüber dem Tauschring sind vertraglich ausgeschlossen

Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungs- rechtlichen Verhältnisse ist Sache der TeilnehmerInnen. Der Tauschring haftet weder für Steuerforderungen an die TeilnehmerInnen noch für deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen. Der Tauschring übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, Zustand oder die Qualität der Waren und Dienstleistungen, die getauscht werden. Wir empfehlen daher den Mitgliedern, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Verwaltung des Tauschringes behält sich vor, Angebote und Nachfragen auszuschließen, die unzumutbar sind.

Um die ehrenamtliche Arbeit bei der Verwaltung des Tauschrings würdigen zu können, wird eine Aufwandsentschädigung an die Organisatoren gezahlt. Dafür wird eine "Verwaltungsumlage" von 1 Appel pro Monat von allen Tauschring-Konten direkt abgebucht.

Und Zinsen gibt es weder für Guthaben noch für Schulden. Allerdings gibt es für Schulden eine Begrenzung. In der Probezeit auf minus 20 Äppel. Die Probezeit dauert mindestens 10 Gebe-Tauschgeschäfte. Danach vergrößert sich die Begrenzung auf 40Äppel im minus.

Es hat sich als wichtig und notwendig herauskristallisiert, dass der monatliche Stammtisch besucht wird. Hier werden die wichtigsten Tauschgeschäfte geplant, hier kann man seine Tauschringer kennen lernen und nur hier entscheidet sich, wem man den Schlüssel oder Hund und Kind anvertraut. Es ist anzuraten, aber keine Pflicht zum Stammtisch zu erscheinen, aber dann sollte in dem betreffenden Monat bei der Verwaltung oder einem Mitglied seines Vertrauens angezeigt werden, dass man noch Interesse am Tauschring hat. Da Tauschringer, die niemals in Erscheinung treten, weder den Stammtisch besuchen, noch sonst auf Mails antworten, eines erhöhten Verwaltungsaufwandes bedürfen, werden von diesen Mitgliedern in den betreffenden Monaten 3 Verwaltungsäppel abgezogen. Der 3. Appel kommt auf ein Positivkonto, von dem z.B. die Inflation des Tauschrings ausgeglichen wird.

Die Tauschringzentrale dient dabei nur der Information und Verwaltung, die Kontakte unter den Tauschpartnern erfolgen direkt und persönlich.

Der Tauschring ist für alle offen, die mindestens 16 Jahre (bei Minderjährigen mit schriftlichem Einverständnis der Eltern) alt sind, die Teilnahmebedingungen anerkannt und das ausgefüllte Beitrittsformular, sowie den Jahresbeitrag von z.Z. 6,- Euro bei der Tauschringverwaltung abgegeben haben. Die persönlichen Angaben werden anhand des Personalausweises geprüft. Dann bekommt jede/r Teilnehmer/In seine Teilnehmernummer, die gleichzeitig die Verrechnungsnummer innerhalb des Tauschrings ist. Mit der Beitrittserklärung willigt der Tauschring-Teilnehmer zur Weitergabe aller seiner vorhandenen persönlichen Daten innerhalb des Tauschrings ein. Der Tauschring ist ein freiwilliger Zusammenschluss der gegenseitigen Hilfe.

Die Tauschringverwaltung verwertet sämtliche Informationen nur zu Zwecken des Tauschringes und die Daten werden ausschließlich an unsere TeilnehmerInnen weitergegeben. Die Marktzeitung darf nur an TeilnehmerInnen des Tauschringes abgegeben werden; eine Einsicht durch Außenstehende in die Angebote und Gesuche ist selbstverständlich möglich.

Um Probleme und Missverständnisse von vornherein zu vermeiden, sollten Sie vorher über Ihre Anforderungen und Qualitätsvorstellungen sprechen. Scheuen Sie sich auch nicht, nach Erfahrungen des Anbieters zu fragen. Der Tauschring kann keine kollektive Verantwortung für die Qualität getauschter Dienste und Dinge übernehmen.

Wenn Materialkosten anfallen, sollen diese selbstverständlich von demjenigen getragen werden, der die Dienstleistung in Anspruch nimmt. Auch hier gilt, dass diese Kosten vorher besprochen werden sollten.

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