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Die Mitgliedschaft kostet einen Obolus von 50 ct je Kalendermonat
und ist für das gesamte Kalenderjahr im Voraus zu bezahlen..
Dieser Obolus dient nur der Kostendeckung für Papier und Toner.
Die auf Konten verbuchten Werte stellen Verpflichtungen dar. Sie
sind ein Versprechen auf eine Gegenleistung und können nicht
in der Geldwährung umgesetzt werden.
Der Stand aller Konten ist innerhalb des Tauschrings öffentlich.
Alle Verwaltungsvorgänge im Tauschring können von jedem
Mitglied eingesehen werden. Mit Beitritt erklären sich die
Mitglieder bereit, diese Transparenz zuzulassen.
Spielregeländerungswünsche oder Verbesserungsvorschläge
sind gern gesehen und können basisdemokratisch behandelt werden.
Für die Tauschvorgänge bestehen keine schuldrechtlichen
Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Tauschrings einerseits
und den Organisatoren des Tauschrings selbst.
Die Verantwortlichkeit für den Tausch liegt bei den TauschpartnerInnen.
Dazu gehört unter anderem das Aushandeln des Tauschpreises.
Für auftretende rechtliche Konsequenzen sind die TeilnehmerInnen
selbst verantwortlich. Der Tauschring kann vermittelnd tätig
werden.
Mitglieder können jederzeit den Tauschring verlassen, wenn
sie einen negativen Kontostand ausgleichen. Dies muss wie der Eintritt
schriftlich erfolgen. Ein Guthaben kann verschenkt, für 6 Monate
nachträglich genutzt oder dem Tauschring gespendet werden.
Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie festgelegte
Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutendem Maße
nicht einhalten oder anderweitig andere Mitglieder schwerwiegend
schädigen.
Bei einem Tauschvorgang übergibt der Leistungsempfänger
einen ausgefüllten und von beiden Partnern unterschriebenen
Buchungsauftrag an den Leistungserbringer, der ihn beim Tauschringverwalter
abgibt. Die Äppel werden dann dem Konto des Leistungserbringers
gutgeschrieben bzw. dem Konto des Leistungsempfängers belastet.
Jedes Mitglied bekommt von der Tauschringverwaltung dafür vorgesehene
Vordrucke für Buchungsaufträge. Buchungsaufträge
verfallen, wenn sie später als 4 Monate nach Ausstellungsdatum
eingehen. Zwischen den TauschpartnerInnen vereinbarte finanzielle
Leistungen für Materialkosten o. ä. werden nicht über
das Tauschkonto verbucht, sondern sind Privatsache.
Sämtliche Suche/Biete Angebote werden solange in der Marktzeitung
geführt, bis ein Löschungswunsch bei der Verwaltung eingeht.
Die TeilnehmerInnen erklären sich einverstanden, dass ihr
Vorname, die Teilnehmernummer und Telefonnummer den anderen TeilnehmerInnen
in der Tauschringzeitung mitgeteilt werden. Mit der Unterzeichnung
des Aufnahmeantrages willigt das Mitglied in die Weitergabe dieser
Daten ein. Gleichzeitig verpflichten sie sich, diese Mitgliederliste
auf keinen Fall an Dritte weiterzugeben. Schadenersatz und/oder
Regressansprüche gegenüber dem Tauschring sind vertraglich
ausgeschlossen
Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungs- rechtlichen
Verhältnisse ist Sache der TeilnehmerInnen. Der Tauschring
haftet weder für Steuerforderungen an die TeilnehmerInnen noch
für deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen.
Der Tauschring übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für
den Wert, Zustand oder die Qualität der Waren und Dienstleistungen,
die getauscht werden. Wir empfehlen daher den Mitgliedern, eine
private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Verwaltung
des Tauschringes behält sich vor, Angebote und Nachfragen auszuschließen,
die unzumutbar sind.
Um die ehrenamtliche Arbeit bei der Verwaltung des Tauschrings
würdigen zu können, wird eine Aufwandsentschädigung
an die Organisatoren gezahlt. Dafür wird eine "Verwaltungsumlage"
von 1 Appel pro Monat von allen Tauschring-Konten direkt abgebucht.
Und Zinsen gibt es weder für Guthaben noch für Schulden.
Allerdings gibt es für Schulden eine Begrenzung. In der Probezeit
auf minus 20 Äppel. Die Probezeit dauert mindestens 10 Gebe-Tauschgeschäfte.
Danach vergrößert sich die Begrenzung auf 40Äppel
im minus.
Es hat sich als wichtig und notwendig herauskristallisiert, dass
der monatliche Stammtisch besucht wird. Hier werden die wichtigsten
Tauschgeschäfte geplant, hier kann man seine Tauschringer kennen
lernen und nur hier entscheidet sich, wem man den Schlüssel
oder Hund und Kind anvertraut. Es ist anzuraten, aber keine Pflicht
zum Stammtisch zu erscheinen, aber dann sollte in dem betreffenden
Monat bei der Verwaltung oder einem Mitglied seines Vertrauens angezeigt
werden, dass man noch Interesse am Tauschring hat. Da Tauschringer,
die niemals in Erscheinung treten, weder den Stammtisch besuchen,
noch sonst auf Mails antworten, eines erhöhten Verwaltungsaufwandes
bedürfen, werden von diesen Mitgliedern in den betreffenden
Monaten 3 Verwaltungsäppel abgezogen. Der 3. Appel kommt auf
ein Positivkonto, von dem z.B. die Inflation des Tauschrings ausgeglichen
wird.
Die Tauschringzentrale dient dabei nur der Information und Verwaltung,
die Kontakte unter den Tauschpartnern erfolgen direkt und persönlich.
Der Tauschring ist für alle offen, die mindestens 16 Jahre
(bei Minderjährigen mit schriftlichem Einverständnis der
Eltern) alt sind, die Teilnahmebedingungen anerkannt und das ausgefüllte
Beitrittsformular, sowie den Jahresbeitrag von z.Z. 6,- Euro bei
der Tauschringverwaltung abgegeben haben. Die persönlichen
Angaben werden anhand des Personalausweises geprüft. Dann bekommt
jede/r Teilnehmer/In seine Teilnehmernummer, die gleichzeitig die
Verrechnungsnummer innerhalb des Tauschrings ist. Mit der Beitrittserklärung
willigt der Tauschring-Teilnehmer zur Weitergabe aller seiner vorhandenen
persönlichen Daten innerhalb des Tauschrings ein. Der Tauschring
ist ein freiwilliger Zusammenschluss der gegenseitigen Hilfe.
Die Tauschringverwaltung verwertet sämtliche Informationen
nur zu Zwecken des Tauschringes und die Daten werden ausschließlich
an unsere TeilnehmerInnen weitergegeben. Die Marktzeitung darf nur
an TeilnehmerInnen des Tauschringes abgegeben werden; eine Einsicht
durch Außenstehende in die Angebote und Gesuche ist selbstverständlich
möglich.
Um Probleme und Missverständnisse von vornherein zu vermeiden,
sollten Sie vorher über Ihre Anforderungen und Qualitätsvorstellungen
sprechen. Scheuen Sie sich auch nicht, nach Erfahrungen des Anbieters
zu fragen. Der Tauschring kann keine kollektive Verantwortung für
die Qualität getauschter Dienste und Dinge übernehmen.
Wenn Materialkosten anfallen, sollen diese selbstverständlich
von demjenigen getragen werden, der die Dienstleistung in Anspruch
nimmt. Auch hier gilt, dass diese Kosten vorher besprochen werden
sollten.
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